Dienstleistungen

Internationale Rechnungslegung

Pensionskassen Beratung

Beratung in der beruflichen Vorsorge und Geschäftsführung von Pensionskassen

Beratung von Pensionskassen und Unternehmen bei der Ausgestaltung von flexiblen, bedarfsgerechten und zukunftsorientierten Vorsorgelösungen, z.B. die Einführung von wählbaren Plankomponenten, inklusive der Wahlmöglichkeit unterschiedlicher Anlagestrategien

  • Juristische Beratung in Zusammenhang mit Reglementsrevisionen
  • Laufende, bedarfsgerechte Ausbildung von Stiftungsräten und interessierten Personen beim Arbeitgeber
  • Ausarbeitung von spezifischen Regelungen zur vorzeitigen Pensionierung, Integration von Sozialplänen
  • Vorschläge bei Restrukturierungsmassnahmen zum Ausgleich von Deckungslücken
  • Behandlung von komplexen Leistungsfällen, Eingaben bei IV, MV, UV
  • Beratung und Auskunftserteilung an Gerichten für die Erstellung von Scheidungsurteilen
  • Beratung von Unternehmen im Bereich «mergers & acquisitions» Versicherungstechnische Bewertungen gemäss FER 26
  • Risikoanalysen zur Überprüfung der notwendigen Höhe der Risikobeiträge und Schwankungsrückstellungen (Monte-Carlo Simulationen)
  • Dynamische Fortschreibungen mittels Monte-Carlo Simulationen zur Bestimmung des Deckungsgradverlaufs über einen Zeitraum von 5 bis 40 Jahren. Beurteilung des Einflusses einzelner Parameter auf den Deckungsgrad mittels Sensitivitätsanalysen auf den technischen Zinssatz, Umwandlungssatz etc.
  • Langfristige Entwicklung der Rentenzahlungen zur Bestimmung der Fristigkeit der Verpflichtungen (Modified Duration) und der Bestimmung der Auswirkungen von Zinsänderungen auf den Deckungsgradverlauf
  • Asset and Liability Studien (ALM)
  • Gewinn- und Verlustanalysen für die Risiken Tod und Invalidität
  • Analysen zu den demographischen Entwicklungen des Aktiven- und Rentnerbestandes

 

Expertentätigkeit gemäss Art. 52e BVG

  • Periodische Überprüfung, ob die Vorsorgeeinrichtung Sicherheit für die eingegangenen Leistungsverpflichtungen bieten kann (Art. 52e Abs. 1 lit. a BVG) und Aufzeigen von Optimierungsmöglichkeiten unter Beachtung von allfällig vorgegebenen Restriktionen
  • Prüfung der Reglemente auf ihre Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Bestimmungen über den Kreis der Versicherten, die Leistungen und die Finanzierung (Art. 52e Abs. 1 lit. b BVG)
  • Empfehlungen zum technischen Zinssatz und zu den demographischen Grundlagen (Art. 52e Abs. 2 lit. a BVG)
  • Beurteilung der Notwendigkeit und des Ausmasses sowie Beratung über die Art der Rückdeckung, sofern die Vorsorgeeinrichtung ein oder mehrere Risiken selbst trägt (Art. 67 BVG, Art. 43 BVV2)
  • Erstellen von Massnahmenkonzepten zur Behebung von Deckungslücken (Art. 52e Abs. 2 lit. b BVG) und Erstellen von Berichten zur Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen bei Unterdeckung (Art. 41a BVV2)

Verwaltung von Pensionskassen

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